Regalinspektion und Regalprüfung

Welche Regale müssen nach DIN EN 15635 geprüft werden?

Die Inspektionspflicht gilt für:

  • Palettenregale
  • Fachbodenregale
  • Mehrgeschossanlagen
  • Kragarmregale
  • Einfahrregale
  • Durchfahr- und Durchlaufregale
  • manuell verfahrbare Regale

Wie häufig müssen Regalanlagen und Lagereinrichtungen geprüft werden?

Einmal im Jahr, also spätestens alle 12 Monate, ist eine Regalinspektion verpflichtend. Denn nur mit der regelmäßigen Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) bewegen Sie sich als Lagerbetreiber auf der rechtssicheren Seite und können die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer sowie den Schutz Ihrer Ware gewährleisten.

Ihre Vorteile durch die Regalinspektion:

  • Mittels Prüfungen sorgen Sie für Sicherheit in Ihrer Lagereinrichtung
  • Regelmäßige Prüfungen erhöhen die Lebensdauer Ihrer Regale
  • Frühzeitige Schadenserkennung senkt das Unfallrisiko

Wer darf Regalprüfungen und Regalinspektionen durchführen?

Die Regalprüfung beziehungsweise Regalinspektion darf ausschließlich von einem zertifizierten Regalprüfer oder Regalinspekteur beziehungsweise einer befähigten, fachkundigen Person durchgeführt werden.